Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 7

Ehrenamtliche Tätigkeit

Eine wesentliche Aufgabe in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nehmen die von der Kirchgemeindeversammlung ehrenamtlich gewählten Kirchgemeinderätinnen und -räte wahr. Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde entsprechend den Bestimmungen des staatlichen Rechts, der Kirchenverfassung und der Kirchenordnung. Er tut dies in Zusammenarbeit mit dem Opens internal link in current windowPfarramt, welches Antrags- und Mitspracherecht hat. Die Wählbarkeit von Kirchgemeinderätinnen und -räten ist in  Art. 7 der Opens external link in new windowKirchenverfassung geregelt. Die rechtliche Stellung des Kirchgemeinderats, dessen Organisation und dessen Aufgaben finden sich in Kapitel 5.

Neue Kirchgemeinderäte werden nach Art. 112 Abs. 3 der Opens external link in new windowKirchenordnung in einem Gottesdienst eingeführt. Für den Ablauf des entsprechenden Teils des Gottesdienstes gibt es eine liturgische Empfehlung des Bereichs Opens window for sending emailTheologie.

Dem Milizsystem entsprechend werden zeitliche Aufwendungen für Ehrenämter (im Gegensatz zu  Opens internal link in current windowfreiwilligen Tätigkeiten) i.d.R. pauschal entschädigt. Je nach Kirchgemeinde erhalten sie zudem Sitzungsgelder. Es gibt eine Meldepflicht für Freiwilligenarbeit (und ehrenamtliche Arbeit).

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