Für alle Mitarbeitenden der bernischen und solothurnischen Kirchgemeinden (im Kanton Bern mit Ausnahme der Pfarrer) gilt das Personalrecht der Kirchgemeinde.
Im Kanton Bern bestimmt die Kirchgemeinde grundsätzlich autonom, wie sie ihr Personal anstellt (Wahl für eine feste Amtsdauer, öffentlich-rechtliche Anstellung oder privatrechtliche Anstellung nach OR). Soweit sie keine besonderen eigenen Regelungen erlässt, gilt das für das kantonale Personal empfohlene Dienstrecht.
Im Kanton Solothurn wird das Personal öffentlich-rechtlich entweder durch Wahl auf eine feste Amtsdauer (Beamtung) oder auf unbestimmte Zeit angestellt; eine privatrechtliche Anstellung nach OR ist für aushilfsweise oder befristet angestelltes Personal möglich.
Der Kanton Bern bietet zahlreiche Arbeitshilfen an, die Kirchgemeindebehörden über das Personalrecht informieren und sie bei der Führung der Mitarbeitenden unterstützen. Zu finden sind insbesondere Muster für die Unbefristete öffentlich-rechtliche Anstellung mit Vertrag oder für die Anstellung nach Obligationenrecht (OR).
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn stellen folgende grundsätzliche Arbeitshilfen zur Verfügung;
Kontakte und Arbeitshilfen für Personalverantwortliche
Leitfaden zum Gespräch mit Mitarbeitenden (ausser Pfarramt) (MAG) (speziell zum Pfarramt, siehe unten),
Gesprächsbogen für das allgemeine MAG.
Grundsätze zu Weiterbildung und Supervision der kirchlichen Mitarbeitenden sowie die Voraussetzungen für die Subventionierung haben die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hier geregelt.
Ebenso findet sich hier die Verordnung zum Langzeitkonto der gesamtkirchlichen Dienste, welche - allenfalls in angepasster Form und mit Ausnahme der Pfarrschaft - auch in Kirchgemeinden angewandt werden kann.
Die Verordnung über die Beratung, Unterstützung und Aufsicht gibt u.a. grundsätzliche Hinweise zum Umgang mit Konflikten.
Die Handreichung “Konflikte in Kirchgemeinden rechtzeitig erkennen und angemessen angehen – respektvoll und wertschätzend” zeigt Ihnen, wie Sie Konflikten vorbeugen können und mit welchen dienlichen Schritten ein Konflikt bearbeitet werden kann.
Katechetinnen und Katecheten sowie KUW-Mitarbeitende
Vorgaben zur kirchlichen Unterweisung (KUW) sowie zum katechetischen Amt sind für das deutschsprachige Kirchengebiet festgelegt in der Verordnung über die kirchliche Unterweisung im deutschsprachigen Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das katechetische Amt und für das französischsprachige Sprachgebiet in der Ordonnance sur la Catéchèse (siehe auch vertiefend das Kapitel Das katechetische Amt).
Weitere Dokumente und Informationen:
Merkblatt Einsatz und Entschädigung von Katechetinnen und KUW-Mitarbeitern
Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden
Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone
Vorgaben zur sozialdiakonischen Arbeit sowie zum sozialdiakonischen Amt sind für das deutschsprachige Kirchengebiet festgelegt in der Verordnung über die sozialdiakonische Arbeit im deutschsprachigen Gebiet der Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das sozialdiakonische Amt. Für das Arrondissement du Jura gilt die Verordnung über die diakonische Arbeit im Arrondissement du Jura und über die Diacres (vertiefend dazu auch das Kapitel Das sozialdiakonische Amt).
Eine kirchlich-theologische Ausbildung können Sozialdiakoninnen und -diakone im Bildungsangebot der Kirchen Bern-Jura-Solothurn RefModula erwerben.
Neu gibt es die Möglichkeit, Kostenbeiträge an sozialdiakonische Ausbildungsplätze zu beantragen.
Organistinnen und Organisten
Empfehlung für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten
Wegleitung für den Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Plattformen des Reformierten Kirchenmusikerverbandes Schweiz und des Bernischen Organistenverbandes unterstützen Kirchgemeinden bei der Suche nach Organistinnen.
Sigristinnen und Sigristen
Der Schweizerische Sigristen-Verband bietet Informationen und Beratungen zu Dienst- und Besoldungsangelegenheiten von Sigristinnen an, Kontaktperson für weitergehende Fragen: Werner Appenzeller, 8330 Pfäffikon, Tel. +41 44 950 47 20
Pfarrerinnen und Pfarrer
Das Arbeitsverhältnis der Pfarrpersonen im Kanton Bern ist im Personalreglement für die Pfarrschaft (PRP) und in weiteren Erlassen der Landeskirche geregelt (z.B. in der
Personalverordnung für die Pfarrschaft). Ist eine Pfarrstelle neu zu besetzen, finden Sie sachdienliche Informationen im im Dokument Stellenbeschrieb Pfarramt der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Das Merkblatt zur Ausgestaltung der Dienstwohnungspflicht für Pfarrerinnen und Pfarrer enthält die Regelungen zur Dienstwohnungspflicht.
Im Kanton Solothurn richtet sich das Arbeitsverhältnis der Pfarrerinnen nach der Dienst- und Gehaltsordnung der Kirchgemeinde. Im Kanton Jura gilt die Ordonnance concernant les ecclésiastiques.
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bieten praktische Arbeitshilfen für die Zusammenarbeit mit dem Pfarramt an.
Das Prozesshandbuch für Personelles Pfarrschaft bietet detaillierte Fachinformationen zu den Personalabläufen in Bezug auf Pfarrpersonen.
Arbeitshilfen für das Bewerbungsgespräch:
Raster Bewerbungsgespräch mit Pfarrerinnen
Mögliche Fragen fürs Bewerbungsgespräch mit Pfarrern
Arbeitshilfen für die Erstellung des Stellenbeschriebs:
Kleines Handbuch zum Online-Stellenbeschrieb
Informatiktool zur Erstellung eines Stellenbeschriebs
Arbeitshilfen für Mitarbeitergespräche:
1. Jahr: Feedbackgespräch zwischen Ratsdelegation und Pfarrer/in, moderiert durch den Regionalpfarrer
2. Jahr: Standortgespräch zwischen Pfarrer/in und Regionalpfarrer
3. Jahr: Organisationsgespräch zwischen Kirchgemeinderat, Pfarrer/in und ev. weiteren Mitarbeitenden, moderiert durch den Regionalpfarrer
Leitfaden für Kirchgemeinderäte zum MAG mit Pfarrpersonen
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