Die Sigristin oder der Hauswart ist verantwortlich für die Pflege der Kirchen, Kirchgemeindehäuser sowie anderer kirchlicher Räume. Sie sind bedacht auf eine umgängliche Betreuung der Personen, welche die Anlässe an diesen Orten besuchen (Art. 145e
Kirchenordnung).
Im Sinne einer Orientierungshilfe hat der Synodalrat das
Berufsbild Sigrist/Sigristin verabschiedet
Im
Schweizerischen Sigristen-Verband haben sich evangelische Sigristen und kirchliche Hauswartinnen schweizweit zusammengeschlossen.
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