Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 7

Sigristen/Sigristinnen und Hauswarte/Hauswartinnen

Die Sigristin oder der Hauswart ist verantwortlich für die Pflege der Kirchen, Kirchgemeindehäuser sowie anderer kirchlicher Räume. Sie sind bedacht auf eine umgängliche Betreuung der Personen, welche die Anlässe an diesen Orten besuchen (Art. 145eOpens external link in new window Kirchenordnung).

Im Sinne einer Orientierungshilfe hat der Synodalrat das Opens external link in new windowBerufsbild Sigrist/Sigristin verabschiedet

Im Opens external link in new windowSchweizerischen Sigristen-Verband haben sich evangelische Sigristen und kirchliche Hauswartinnen schweizweit zusammengeschlossen.

Senden Sie uns Ihre Bemerkungen zu dieser Seite