Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 6

Rechnungsprüfungsorgan

Wie allen Gemeinden ist auch den Kirchgemeinden für die Kontrolle der Rechnungsführung ein gemeindeeigenes Rechnungsprüfungsorgan vorgeschrieben. Im Kanton Bern wählt die Kirchgemeinde als verwaltungsunabhängiges gemeindeeigenes Rechnungsprüfungsorgan eine Kommission, eine privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte Revisionsstelle oder eine oder mehrere Revisorinnen. Dieses Organ prüft die Richtigkeit der Buchhaltung und der Jahresrechnung und nimmt jährlich mindestens eine unangemeldete Zwischenrevision vor. Es erstattet dem für die Genehmigung der Rechnung zuständigen Organ Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Rechnung. Im Kanton Solothurn wird der Finanzhaushalt durch die Rechnungsprüfungskommission überwacht. Die Kommission prüft nach dem durch den Kanton festgelegten Revisionsmodell, ob die Rechnung richtig und vollständig ist und im Einklang mit den kantonalen Vorschriften geführt wird.

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