Die Katechetin erfüllt als fachlich ausgebildete und durch die Kirche beauftragte Mitarbeitende Aufgaben der kirchlichen Unterweisung (KUW) und der Kinder- und Jugendarbeit (Art. 136 Kirchenordnung).
Art. 136-140 Kirchenordnung definieren die Rahmenbedingungen des katechetischen Amtes.
Ziel der Arbeit von Katecheten ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen und zu ermutigen, ihren Glauben selbstständig zu entwickeln, auf dem Hintergrund christlicher Ethik und Werte zu denken und zu handeln sowie aus dem Glauben heraus Verantwortung zu übernehmen.
Ihre inhaltliche Arbeit umfasst: Kinder und Jugendliche unterstützen, ihnen die Grundlagen des christlichen Glaubens vermitteln und gemeinsam mit ihnen feiern.
Detailliert regelt die Verordnung über die kirchliche Unterweisung im deutschsprachigen Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das katechetische Amt Auftrag und Aufgaben des katechetischen Amtes im deutschsprachigen Kirchengebiet. Für das französischsprachige Kirchengebiet gilt die
Ordonnance sur la Catéchèse.
Informationen zum Prozess und zur Liturgie für die Amtseinsetzung von Katecheten/Katechetinnen im deutschsprachigen Kirchengebiet finden sich in der Verordnung über die Ordination, die Beauftragung und die Einsetzung in das Amt.
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