Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 5

BE

Für Kirchgemeinden im Kanton Bern gibt die Website Opens external link in new windowFinanzen (be.ch) der Direktion für Inneres und Justiz einen detaillierten Überblick zu allen Finanzfragen in der Kirchgemeinde.

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern erstellen laut Art. 64 Opens external link in new windowGemeindeverordnung einen Finanzplan, der einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren gibt.

Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.

Staatliche Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen
Opens external link in new windowZentrale Koordinationsstelle Beschaffung

HRM2
Die Kirchgemeinden des Kantons Bern haben auf den 1. Januar 2019 ihre Rechnungslegung auf HRM2 umgestellt. Die Webseite Opens external link in new windowHRM2 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung enthält  Arbeits- und Praxishilfen zu HRM2.

JU

Für die Führung des Finanzhaushaltes sind die Kirchenverfassung und die von der Kirchenversammlung oder dem Kirchenrat erlassenen Vorschriften massgebend. Der Finanzhaushalt steht unter der Aufsicht des Kirchenrates.

SO

Für Kirchgemeinden im Kanton Solothurn gibt die Website Opens external link in new windowGemeindefinanzen des Departements Volkswirtschaft Auskunft. Detaillierte Hinweise und Hilfen gibt das Opens external link in new windowHandbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden.

§ 138 Opens external link in new windowGemeindegesetz schreibt den Kirchgemeinden einen Finanzplan vor. Der Finanzplan stellt ein unverzichtbares Führungsinstrument für die Exekutive dar und liefert wichtige Informationen für die Legislative.

Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.

Staatliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:

Opens external link in new windowAmt für Gemeinden

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