Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 7

Freiwillige

Freiwilligenarbeit hat in den reformierten Kirchen eine lange Tradition. Das Angebot in den Kirchgemeinden lebt vom Miteinander von Freiwilligen, Opens internal link in current windowEhrenamtlichen und bezahlten Mitarbeitenden. Die Grundlage zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10 Opens external link in new windowKirchenverfassung und Art. 102 Opens external link in new windowKirchenordnung.

Ausführliche Informationen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zur Mitarbeit der Freiwilligen sowie bezüglich der Aufgaben jener Personen, die für die Freiwilligen und die Freiwilligenarbeit verantwortlich sind, finden sich Opens external link in new windowhier. Als Verantwortliche für Freiwilligenarbeit finden Sie Hinweise und Anregungen zu Opens external link in new windowAktuellem, Opens external link in new windowBeratung, Opens external link in new windowBildungsangeboten und zu unterstützenden Opens external link in new windowArbeitshilfen

Der Anspruch an professionelles Freiwilligenmanagement nimmt zu. Behörden und verantwortliche Mitarbeitende müssen für klare Rahmenbedingungen, eine sorgfältige Begleitung und eine passende Anerkennungskultur sorgen. Der «Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden» mit Arbeitsinstrumenten kann hier eine grosse Hilfestellung sein. Der Leitfaden kann Opens window for sending emailgedruckt bestellt werden oder Opens external link in new windowheruntergeladen werden. 

Die Tätigkeiten von Freiwilligen und Ehrenamtlichen werden aufgrund des Landeskirchengesetztes jährlich erfasst. Verschiedene Opens external link in new windowHilfestellungen erläutern diese Thematik ausführlicher. 

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