Freiwilligenarbeit hat in den reformierten Kirchen eine lange Tradition. Das Angebot in den Kirchgemeinden lebt vom Miteinander von Freiwilligen, Ehrenamtlichen und bezahlten Mitarbeitenden. Die Grundlage zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10
Kirchenverfassung und Art. 102
Kirchenordnung.
Ausführliche Informationen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zur Mitarbeit der Freiwilligen sowie bezüglich der Aufgaben jener Personen, die für die Freiwilligen und die Freiwilligenarbeit verantwortlich sind, finden sich hier. Als Verantwortliche für Freiwilligenarbeit finden Sie Hinweise und Anregungen zu
Aktuell,
Beratung,
Bildungsangeboten und zu unterstützenden
Arbeitshilfen. Neue Anregungen für die eigene Freiwilligenarbeit geben
Projekte und Ideen aus der Praxis.
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