Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 4

Diakonie und Seelsorge – Die solidarische Gemeinde

Diakonie und Seelsorge, verstanden als kirchliche Sozialarbeit und Lebenshilfe, verkündigen das Evangelium durch konkretes Tun und Handeln im sozialen und politischen Alltag. Solidarisch sein kann heissen: Als Mitarbeitende, Rats- oder Gemeindemitglied offen sein für die Nöte von Mitmenschen vor Ort – und gleichzeitig über die Kirchgemeindegrenzen hinaus engagiert sein, zum Beispiel in der Ökumene.

Die Grundsätze zum Aufgabenfeld Diakonie und Seelsorge sind festgelegt in Art. 76-85 Opens external link in new windowKirchenordnung sowie in Art. 156-158 Opens external link in new windowKirchenordnung.

Weitere Aspekte der sozialdiakonischen Arbeit sowie Informationen zum sozialdiakonischen Amt sind enthalten in der Öffnet eine DateiVerordnung über die sozialdiakonische Arbeit im deutschsprachigen Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das sozialdiakonische Amt.

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