Weitergabe des Glaubens, religiöse Bildungsarbeit und Befähigung zum selbstständigen ethischen Urteilen: Indem ihre Mitarbeitenden diese Aufgaben alltagsnah und mit weitem Horizont erfüllen, versteht sich die Kirche als lebenslang anregende Begleiterin ihrer Mitglieder und interessierter Personen.
Die Grundsätze zum Aufgabenfeld Katechese und Bildung sind festgelegt in Art. 55-75 Kirchenordnung.
Weitere Vorgaben zur kirchlichen Unterweisung sowie zum katechetischen Amt enthält für das deutschsprachige Kirchengebiet die Verordnung über die kirchliche Unterweisung im deutschsprachigen Kirchengebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das katechetische Amt und für das französischsprachige Kirchengebiet die
Ordonnance sur la Catéchèse. Für den Kanton Solothurn sind besondere Regelungen geplant.
Weitere Auskünfte sowie Informationen und Unterstützungsangebote zum Aufgabenfeld Katechese und Bildung: Katechetik
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