Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 7

Ämter, Dienste und Freiwillige

Die Landeskirche des Kantons Bern hat von ihrem Herrn den Auftrag, allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen (Art. 2 Abs. 1 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKirchenverfassung). Dieser Auftrag bildet die Grundlage für die ganze Kirche und ist leitend für die Arbeit derjenigen, die mit Opens internal link in current windowÄmtern haupt- oder Opens internal link in current windowehrenamtlich betraut sind, andere Opens internal link in current windowDienste versehen oder sich als Opens internal link in current windowFreiwillige engagieren. Die Grundlagen zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKirchenverfassung und Art. 102 Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster Opens external link in new windowKirchenordnung.

 

Senden Sie uns Ihre Bemerkungen zu dieser Seite