Im Kanton Solothurn nimmt das Amt für Gemeinden für den Regierungsrat und den Kantonsrat die Staatsaufsicht über die Kirchgemeinden wahr. Das Amt berät die Kirchgemeinden in rechtlichen und organisatorischen Fragen, genehmigt Reglemente, behandelt zuhanden des Regierungsrats oder des Departements Beschwerden gegen Beschlüsse der Stimmberechtigten oder der Behörden von Kirchgemeinden und beaufsichtigt die Verwaltungsführung und den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden.
Der Kanton leitet ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein, wenn eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht wird. Wenn Verfügungen, Entscheide oder Versäumnisse von Gemeindeorganen das Recht schwerwiegend verletzen oder willkürlich sind, schreitet der Kanton von Amts wegen ein. Der Regierungsrat fordert eine Kirchgemeinde auf, festgestellte Mängel zu beheben. Kommt die Kirchgemeinde dieser Aufforderung nicht nach, kann er selbst die erforderlichen Massnahmen bis hin zum Entzug der Selbstverwaltung und zur Einsetzung einer Sachverwalterschaft ergreifen.
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