Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 5

Verwaltung

Die Art. 120, 121 und 122 der Opens external link in new windowKirchenordnung regeln die Verwaltung einer Kirchgemeinde.

Die Verwaltungsaufgaben einer Kirchgemeinde werden üblicherweise durch ein Sekretariat und eine Finanzverwaltung wahrgenommen. Die beiden Funktionen können separat besetzt oder in Personalunion erfüllt werden. Dem Sekretariat werden Protokollführung und Verwaltungsaufgaben des Kirchgemeinderates übertragen. Die Finanzverwalterin führt die Buchhaltung, besorgt das Finanz- und Rechnungswesen und verwaltet das Vermögen der Kirchgemeinde.

Die Opens external link in new windowOrientierungs- und Überlegenshilfe gibt einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben eines Kirchgemeindesekretariats, in Abhängigkeit der Grösse der Kirchgemeinde.

BE

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Sekretariates werden detaillierter beschrieben im Stellenbeschrieb und evtl. auch im Organisationsreglement; vgl. dazu Art. 40 und 41 Opens external link in new windowMuster-Organisationsreglement für Kirchgemeinden.

 

JU

Der Sekretär und die Kassiererin der Kirchgemeinde sind im Allgemeinen unmittelbar dem Kirchgemeinderat unterstellt. Hier haben sie beratende Stimme und Antragsrecht.

SO

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Sekretariates werden im Stellenbeschrieb und evtl. in der Gemeindeordnung beschrieben; vgl. dazu § 36 Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterMuster-Gemeindeordnung für Kirchgemeinden.

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