Diakonie und Seelsorge, verstanden als kirchliche Sozialarbeit und Lebenshilfe, verkündigen das Evangelium durch konkretes Tun und Handeln im sozialen und politischen Alltag. Solidarisch sein kann heissen: Als Mitarbeitende, Rats- oder Gemeindemitglied offen sein für die Nöte von Mitmenschen vor Ort – und gleichzeitig über die Kirchgemeindegrenzen hinaus engagiert sein, zum Beispiel in der Ökumene.
Die Grundsätze zum Aufgabenfeld Diakonie und Seelsorge sind festgelegt in Art. 76-85 Kirchenordnung sowie in Art. 156-158 Kirchenordnung.
Weitere Aspekte der sozialdiakonischen Arbeit sowie Informationen zum sozialdiakonischen Amt sind enthalten in der Verordnung über die sozialdiakonische Arbeit im deutschsprachigen Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das sozialdiakonische Amt.
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