Von der Wiege bis zur Bahre: Sowohl in bedeutsamen Situationen im Lebenslauf von Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften als auch im Alltag bietet die Kirche Gottesdienste und Gemeinschaft an. Zur Sprache kommen hier die einzelnen Elemente, vom Abendmahl über die Kollekte bis zur Trauung.
Die Grundsätze zum Aufgabenfeld Verkündigung und Gottesdienst sind festgelegt in Art. 19-54 Kirchenordnung.
Weitere Auskünfte zum Aufgabenfeld Verkündigung und Gottesdienst:
Kontakt: Bereich Theologie, Altenbergstrasse 66, Bern
Gottesdienstberatung und Unterstützung für entsprechende Projekte in Kirchgemeinden: siehe Webseite Gottesdienst.
Zum Umgang mit freien Ritualberater/innen verfügen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn über Grundsätze, welche den Kirchgemeinden als Leitlinie dienen können.
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