Zu den Kirchenmusikern sind zu zählen: Organisten, Chorleiterinnen, Singkreisleiter und Kantorinnen. Sie pflegen und leiten die Kirchenmusik innerhalb und ausserhalb des Gottesdienstes und fördern insbesondere den Gemeindegesang (Art. 145d Kirchenordnung).
Detaillierter beschreibt der Synodalrat den Dienst der Kirchenmusikerinnen in dieser Wegleitung.
Ebenso hat der Synodalrat Empfehlungen für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten und Empfehlungen für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten im Pensionsalter verabschiedet.
Im Bernischen Organistenverband haben sich in der Kirchenmusik Aktive sowie an der Kirchenmusik Interessierte zusammengeschlossen.
Die Reformierten Kirchenmusikerverbände sind ein Zusammenschluss der regionalen Kirchenmusikerverbände der Deutschschweiz.
Weitere Informationen zu Themen rund um Kirchenmusik sind zu finden unter www.gottesdienst.refbejuso.ch.
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