Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 7

Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen

Zu den Kirchenmusikern sind zu zählen: Organisten, Chorleiterinnen, Singkreisleiter und Kantorinnen. Sie pflegen und leiten die Kirchenmusik innerhalb und ausserhalb des Gottesdienstes und fördern insbesondere den Gemeindegesang (Art. 145d Opens external link in new windowKirchenordnung).

Detaillierter beschreibt der Synodalrat den Dienst der Kirchenmusikerinnen in dieser Opens external link in new windowWegleitung.

Ebenso hat der Synodalrat Opens external link in new windowEmpfehlungen für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten und Opens external link in new windowEmpfehlungen für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten im Pensionsalter verabschiedet.

Im Opens external link in new windowBernischen Organistenverband haben sich in der Kirchenmusik Aktive sowie an der Kirchenmusik Interessierte zusammengeschlossen.

Die Opens external link in new windowReformierten Kirchenmusikerverbände sind ein Zusammenschluss der regionalen Kirchenmusikerverbände der Deutschschweiz.

Weitere Informationen zu Themen rund um Kirchenmusik sind zu finden unter Opens external link in new window www.gottesdienst.refbejuso.ch.

 

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