Art. 33-37 Kirchenordnung
Die Kirche tauft im Auftrag Jesu Christi (Matthäus 28, 18-20). Sie ist ein wichtiges einigendes Band zwischen den verschiedenen Konfessionen. In allen Kirchen wird mit Wasser auf den Namen des dreieinigen Gottes - Vater, Sohn und Heiliger Geist - getauft (Taufformel).
Die Taufe bringt Gottes Verbundenheit mit den Menschen zum Ausdruck. Sie ist sichtbares Zeichen dafür, dass Gottes bedingungsloses Ja unseren Lebensweg begleitet. Gottes Zuwendung zu jedem Menschen ist ein Geschenk und nicht von Leistung und Können abhängig. Mit der Taufe wird ein Kind auch in die weltweite Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi aufgenommen. Es soll schrittweise mit dem christlichen Glauben und der Kirche vertraut werden, so dass es später eine eigenständige Entscheidung im Glauben treffen kann.
Broschüre: Die kirchliche Taufe – Ein Weg beginnt
Eltern und Taufzeugen nehmen an der Taufe ihres Kindes teil. Mindestens ein Elternteil und eine Taufzeugin soll der evangelisch-reformierten Kirche angehören (Art. 37 Kirchenordnung).
Die Taufe kann an Kindern oder Erwachsenen vollzogen werden. Eine Christin wird nur einmal getauft. Es gibt keine Wiederholung. Die in einer anderen christlichen Kirche empfangene Taufe wird anerkannt (Art. 35 Kirchenordnung).
Für Erwachsene, die ihre als Kleinkind empfangene Taufe zu vergegenwärtigen wünschen, gibt es die Möglichkeit einer feierlichen Taufbestätigung im Gemeindegottesdienst.
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst durch den Pfarrer durchgeführt (Art. 34 Kirchenordnung). Ausnahmen vgl. Verordnung über gottesdienstliche Handlungen nicht zum Pfarramt ordinierter Personen.
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