Die Grundzüge der Organisation, die Finanzordnung sowie die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden im Kanton Bern sind im Gemeindegesetz verankert. Das Gemeindegesetz regelt zudem die staatliche Aufsicht über die Kirchgemeinden.
Einzelheiten, insbesondere zum Finanzhaushalt, sind in der Gemeindeverordnung festgelegt.
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