Die Landeskirche des Kantons Bern hat von ihrem Herrn den Auftrag, allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen (Art. 2 Abs. 1 Kirchenverfassung). Dieser Auftrag bildet die Grundlage für die ganze Kirche und ist leitend für die Arbeit derjenigen, die mit Ämtern haupt- oder ehrenamtlich betraut sind, andere Dienste versehen oder sich als Freiwillige engagieren. Die Grundlagen zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10 Kirchenverfassung und Art. 102 Kirchenordnung.
Senden Sie uns Ihre Bemerkungen zu dieser Seite