1980, nach der Gründung des Kantons Jura, schlossen sich die evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Bern und die evangelisch-reformierte Kirche von Republik und Kanton Jura zu einem Synodalverband zusammen. Der Zusammenschluss umfasst somit zwei Kirchen, die rechtlich eigenständig geblieben sind und über je eine eigene Verfassung (Kirchenverfassung, Constitution) verfügen.
Der Synodalverband ist heute unter dem Namen Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn bekannt; zu seinem Gebiet gehören alle reformierten Kirchgemeinden im Kanton Bern, die reformierten Kirchgemeinden des Kantons Jura sowie die reformierten Kirchgemeinden im oberen Teil des Kantons Solothurn. Dabei sind die reformierten Kirchgemeinden im oberen Teil des Kantons Solothurn kirchenrechtlich dem bernischen Kirchengebiet zuzurechnen (Art. 5 Abs. 2 Kirchenverfassung). Für die Kirchgemeinden Ferenbalm, Kerzers und Murten im Grenzgebiet Bern/Freiburg gelten besondere Bestimmungen (Art. 5 Abs. 3 Kirchenverfassung).
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