Die Kirchenverfassung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern (vgl. Kirchengebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn) und die Constitution der evangelisch-reformierten Kirche von Republik und Kanton Jura bilden die rechtlichen Grundlagen für weiter gehende, detaillierte kirchliche Ordnungen.
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