Wer zum Leben, zur Tätigkeit und zur Organisation der Kirchgemeinden das Sagen hat, darum geht es im Folgenden. Die Kirchgemeinden sind zweierlei: Gemeinde im biblischen und theologischen Sinn sowie in den Kantonen Bern und Solothurn gleichzeitig Gemeinde im Sinn der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Es gelten also kirchliches und staatliches Recht. Eigene kirchliche Angelegenheiten wie namentlich die Aufgaben der Kirchgemeinden regeln die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Äusserlichkeiten wie beispielsweise die Organisation regelt für die Berner und die Solothurner Gemeinden jeweils der Kanton.
In den Kirchgemeinden im Kanton Jura gilt praktisch ausschliesslich kirchliches Recht.
Senden Sie uns Ihre Bemerkungen zu dieser Seite