Das Landeskirchengesetz gilt für die vom Kanton Bern anerkannten Landeskirchen. Es enthält allgemeine Bestimmungen über die anerkannten Landeskirchen und regelt die Organisation der Kirchen und der Kirchgemeinden, die Ausbildung und Anstellung der Geistlichen, den Datenzugang und Datenaustausch, die Rechtspflege und die Haftung, sowie finanzielle Aspekte.
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