Das staatliche Recht des Kantons Bern regelt äussere kirchliche Belange im Gesetz über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz), in der dieses ausführenden Verordnung über die Bernischen Landeskirchen (LKV), im Gemeindegesetz und der Gemeindeverordnung sowie in weiteren kantonalen Erlassen.
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