Für Kirchgemeinden im Kanton Bern gibt die Website Finanzen (be.ch) der Direktion für Inneres und Justiz einen detaillierten Überblick zu allen Finanzfragen in der Kirchgemeinde.
Die Kirchgemeinden im Kanton Bern erstellen laut Art. 64 Gemeindeverordnung einen Finanzplan, der einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren gibt.
Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.
Staatliche Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen
Zentrale Koordinationsstelle Beschaffung
HRM2
Die Kirchgemeinden des Kantons Bern haben auf den 1. Januar 2019 ihre Rechnungslegung auf HRM2 umgestellt. Die Webseite HRM2 des Amtes für Gemeinden und Raumordnung enthält Arbeits- und Praxishilfen zu HRM2.
Für die Führung des Finanzhaushaltes sind die Kirchenverfassung und die von der Kirchenversammlung oder dem Kirchenrat erlassenen Vorschriften massgebend. Der Finanzhaushalt steht unter der Aufsicht des Kirchenrates.
Für Kirchgemeinden im Kanton Solothurn gibt die Website Gemeindefinanzen des Departements Volkswirtschaft Auskunft. Detaillierte Hinweise und Hilfen gibt das Handbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden.
§ 138 Gemeindegesetz schreibt den Kirchgemeinden einen Finanzplan vor. Der Finanzplan stellt ein unverzichtbares Führungsinstrument für die Exekutive dar und liefert wichtige Informationen für die Legislative.
Zu beachten gilt, dass bei Beschaffungen bzw. Auftragsvergaben, z.B. bei Bauvorhaben, besondere kantonale und eidgenössische Vorschriften gelten. Bitte konsultieren Sie rechtzeitig die untenstehende Anlaufstelle beim Kanton.
Staatliche Anlaufstelle in Finanzangelegenheiten:
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