Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 4

Gottesdienstelemente

Art. 25-30 Opens external link in new windowKirchenordnung

Der Gottesdienst ist vergleichbar mit einem Weg. Die einzelnen Gottesdienstelemente entsprechen den Abschnitten dieses Weges. Der Gottesdienst in den reformierten Kirchen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Dennoch hat sich mit der Zeit eine Grundordnung ergeben mit den fünf Abschnitten: Sammlung, Anbetung, Verkündigung, Fürbitte, Sendung.

Predigt: Die Predigt ist die Verkündigung des Wortes Gottes auf der Grundlage biblischer Texte. Sie ist eine Ansprache, in der Glauben und Leben aufeinander bezogen werden. Entsprechend berücksichtigt die Predigt nebst der Orientierung an der Bibel die Situation der hörenden Gemeinde (Art. 25Opens external link in new window Kirchenordnung). Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf den folgenden beiden Webseiten: Liturgie- und Gesangsbuchkonferenz und Refbejuso-Gottesdienst

Die Predigt wird durch die Pfarrerin gehalten. Der Kirchgemeinderat kann einzelne Predigtdienste nach Rücksprache mit dem Pfarramt ausnahmsweise weiteren Personen, insbesondere für den Predigtdienst ausgebildeten Prädikanten (Opens external link in new windowKES 42.010), übertragen: vgl. Opens external link in new windowVerordnung über gottesdienstliche Handlungen nicht zum Pfarramt ordinierter Personen.

Liturgie: Für die Gestaltung von Gottesdiensten dienen in erster Linie die von der Synode genehmigten Liturgien und Gesangbücher. Die Gemeinde kann aber auch mit Gebeten, Liedern und liturgischen Traditionen anderer christlicher Kirchen und mit neuen gottesdienstlichen Formen vertraut gemacht werden (Art. 26 Opens external link in new windowKirchenordnung).

Gesang: Das Singen ist im reformierten Gottesdienst der Mittelpunkt der Kirchenmusik. Singend nimmt die Gemeinde an der Verkündigung teil und bringt Lob und Anbetung Gottes, Freude und Klage zum Ausdruck. Weitere kirchenmusikalische Beiträge sollen auf den Gottesdienst, das Kirchenjahr und die Lieder abgestimmt sein (Art. 30Opens external link in new window Kirchenordnung). 

Detaillierte Informationen finden sich unter den folgenden Links:
Opens external link in new windowZur Kirchenmusik insgesamt und insbesondere zu den Gesangbüchern
Opens external link in new windowZu Beratungsangeboten zur Kirchenmusik Gottesdienst 
Opens external link in new windowZu Förderbeiträgen Kirchenmusik 

Kollekte: Die Kollekte ist Bestandteil des Gottesdienstes. Sie ist Ausdruck der tätigen Solidarität der versammelten Gemeinde. Die Gemeinde ist über den Verwendungszweck der Kollekte zu informieren; die Erträge sind in geeigneter Weise bekannt zu geben (Art. 27 Opens external link in new windowKirchenordnung). Weitere Informationen: zu den biblischen Grundlagen, zur Bedeutung, zu den rechtlichen Bestimmungen und zum praktischen Vollzug sowie zu den gesamtkirchlichen Kollekten.

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