Das Ressort Präsidiales koordiniert die Tätigkeiten des Kirchgemeinderats und ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Pflichten und Aufgaben werden in einem Ressortbeschrieb (siehe auch generelle Hinweise) und/oder in einem Funktionendiagramm umschrieben oder in den organisationsrechtlichen Grundlagen (BE: Organisationsreglement, SO: Gemeindeordnung, JU: Organisations- und Verwaltungsreglement) geregelt. Die Aufgaben können zur Ausführung an die Mitarbeitenden übertragen werden.
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