Reformierte Kirchen Bern Jura Solothurn

Kapitel 3

Eigene organisationsrechtliche Grundlagen der Kirchgemeinden

Jede Kirchgemeinde muss sich eigene organisationsrechtliche Grundlagen, gewissermassen eine "Gemeindeverfassung", geben.

BE

Das Organisationsreglement ist die kirchgemeindeneigene Rechtsgrundlage. Sie muss vom Kanton genehmigt werden. Opens external link in new windowHier finden Sie den direkten Link zur zuständigen Juristin beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Der Kanton unterstützt Sie bei der Erarbeitung und bei Änderungen dieser Grundlage mit dem Opens external link in new windowMuster-Organisationsreglement für Kirchgemeinden. Die Mustervorlage ist rechtlich nicht verbindlich, zeigt aber, welche Lösungen zulässig sind und sich bewährt haben.

JU

Das Organisations- und Verwaltungsreglement ist die organisationsrechtliche Grundlage der Kirchgemeinde. Sie muss durch den Kirchenrat genehmigt werden.

SO

Die Gemeindeordnung ist die organisationsrechtliche Grundlage der Kirchgemeinde. Sie muss vom Kanton genehmigt werden. Der Kanton unterstützt Sie bei der Erarbeitung und bei Änderungen dieser Grundlage mit der Opens external link in new windowMuster-Gemeindeordnung für Kirchgemeinden. Diese Mustervorlage ist rechtlich nicht verbindlich, zeigt aber, welche Lösungen zulässig sind und sich bewährt haben.

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