Weitergabe des Glaubens, religiöse Bildungsarbeit und Befähigung zum selbstständigen ethischen Urteilen: Indem ihre Mitarbeitenden diese Aufgaben alltagsnah und mit weitem Horizont erfüllen, versteht sich die Kirche als lebenslang anregende Begleiterin ihrer Mitglieder und interessierter Personen.
Die Grundsätze zum Aufgabenfeld Kirchliche Bildung von Kindern und Jugendlichen sind festgelegt in Art. 55-75 Kirchenordnung.
Weitere Vorgaben zur KUW sowie zum katechetischen Amt enthält für das deutschsprachige Kirchengebiet die Verordnung über die kirchliche Unterweisung im deutschsprachigen Kirchengebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das katechetische Amt und für das französischsprachige Kirchengebiet die Ordonnance sur la Catéchèse. Für den Kanton Solothurn gibt es besondere Regelungen.
Weitere Auskünfte sowie Informationen und Unterstützungsangebote zum Aufgabenfeld Kirchliche Bildung von Kindern und Jugendlichen: Katechetik
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