Die Sigristin oder der Hauswart ist verantwortlich für die Pflege der Kirchen, Kirchgemeindehäuser sowie anderer kirchlicher Räume. Sie sind bedacht auf eine umgängliche Betreuung der Personen, welche die Anlässe an diesen Orten besuchen (Art. 145e Kirchenordnung).
Im Sinne einer Orientierungshilfe hat der Synodalrat das Berufsbild Sigrist/Sigristin verabschiedet
Im Schweizerischen Sigristen-Verband haben sich evangelische Sigristen und kirchliche Hauswartinnen schweizweit zusammengeschlossen.
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