Freiwilligenarbeit hat in den reformierten Kirchen eine lange Tradition. Das Angebot in den Kirchgemeinden lebt vom Miteinander von Freiwilligen, Ehrenamtlichen und bezahlten Mitarbeitenden. Die Grundlage zum Mitwirken von Gemeindegliedern finden sich in Art. 10 Kirchenverfassung und Art. 102 Kirchenordnung.
Ausführliche Informationen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zur Mitarbeit der Freiwilligen sowie bezüglich der Aufgaben jener Personen, die für die Freiwilligen und die Freiwilligenarbeit verantwortlich sind, finden sich hier. Als Verantwortliche für Freiwilligenarbeit finden Sie Hinweise und Anregungen zu Aktuellem, Beratung, Bildungsangeboten und zu unterstützenden Arbeitshilfen.
Der Anspruch an professionelles Freiwilligenmanagement nimmt zu. Behörden und verantwortliche Mitarbeitende müssen für klare Rahmenbedingungen, eine sorgfältige Begleitung und eine passende Anerkennungskultur sorgen. Der «Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden» mit Arbeitsinstrumenten kann hier eine grosse Hilfestellung sein. Der Leitfaden kann gedruckt bestellt werden oder heruntergeladen werden.
Die Tätigkeiten von Freiwilligen und Ehrenamtlichen werden aufgrund des Landeskirchengesetztes jährlich erfasst. Verschiedene Hilfestellungen erläutern diese Thematik ausführlicher.
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